HOME

Aktuelles

Verwaltung

Touristinfo

Gemeinden

Öffentliche Einrichtungen

Heimatmuseum

Feuerwehren

Kirchengemeinden

Schulen/Kindertagesstätten

Kindertagesstätte Stromberg

KiGa Waldlaubersheim

KiGa Schweppenhausen

Grundschule Seibersbach

Grundschule Schweppenhausen

Grundschule Stromberg

IGS Stromberg

Jugendcafe

Gemeindehallen

Büchereien

Sport- u. Spielplätze

Schwimmbäder

Lokale Agenda 21

Veranstaltungen

Leben und Arbeiten

Gewerbegebiete

Nachbarn und Partnerschaften

Gästebuch

   Verwaltung
   Touristinfo
  NOTRUF

Kommunaler Kindergarten Schweppenhausen

Schulstraße 2
55444 Schweppenhausen
Tel. 06724/8686

Unsere Einrichtung ist ein zentraler Kindergarten der Ortsgemeinde Schweppenhausen.

Er wird von Kindern aus den umliegenden Gemeinden Schweppenhausen, Eckenroth und Schöneberg besucht.
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach übernimmt hier am Vormittag einen Busdienst (8.00h - 12.00h).

Unser Kindergarten besteht seit August 1975 und hat 3 altersgemischte Stammgruppen. Sie heißen Marienkäfer - Häschen - und Schmetterlingsgruppe.

Seit Frühjahr 1999 arbeiten wir nach dem Prinzip der "offenen Gruppen", d. h. unsere Gruppenräume sind in Funktionsbereiche wie Bauraum, Theaterraum, Werkstatt, Bewegungsbaustelle und Restaurant gestaltet.
Die Kinder haben so die Möglichkeit, sich selbständig ihre Spielorte zu wählen und in der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Materialien und Spielpartnern ihre Erfahrungen zu sammeln.
Ein speziell für unsere Einrichtung erarbeitetes Konzept kann im Kindergarten eingesehen werden bzw. gegen einen Unkostenbeitrag von 4,OO DM erworben werden.

Ab 1.August 2000 haben wir uns zur Kindertagesstätte verändert. Die Eltern haben nun die Möglichkeit, zwischen einem Teilzeitplatz (Vor- und Nachmittag) und einem Ganztagsplatz ( 7.30h - 16.30h mit Mittagessen) zu wählen. Freitags ist die Einrichtung bis 13.00h geöffnet. Eine Hauswirtschafterin kocht für die Ganztagskinder täglich frisch.

Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben Anspruch auf Erziehung im Kindergarten ( §5 Kindertagesstättengesetz).
In Sonderfällen, z.B. Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren oder behinderten Kindern, entscheidet der Träger im Benehmen mit der Leiterin nach Anhörung des Eltemausschusses über die Aufnahme.

Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Kindergartens Frau Silveria Scheit,
ihre Stellvertreterin Frau Claudia Krieger-Klein.
Zum Team gehören weitere 5 Erzieherinnen, 2 Hauswirtschafterinnen und Praktikant/innen.

Seitenanfang 

Verbandsgemeinde Stromberg
Tel: 06724-9333-0, Email: verwaltung@stromberg.de