HOME

Aktuelles

Panorama Bad Stromberg

Bauleitplanung

Stellenausschreibungen

Abwasserbeseitigung

Öffentliche Ausschreibungen

Verbandsgemeinde

Gemeinden

Schulnachrichten

Wirtschaftsförderung

Sonstiges

Verwaltung

Touristinfo

Gemeinden

Öffentliche Einrichtungen

Lokale Agenda 21

Veranstaltungen

Leben und Arbeiten

Gewerbegebiete

Nachbarn und Partnerschaften

Gästebuch

   Verwaltung
   Touristinfo
  NOTRUF
Bürgermeisterin Anke Denker

Sprechstunden:
jeden 1. Mittwoch im Monat von 14:30 bis 16:00 Uhr
zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung (06724/9333-28)
 Büro- und Öffnungszeiten   der Verbandsgemeindeverwaltung:
Besucher erreichen uns:    Anrufer erreichen uns:  06724 9333-0
Montag - Mittwoch  08:00 - 12:00 Uhr  Montag - Mittwoch  08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag  08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr  Donnerstag  08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag  08:00 - 12:00 Uhr  Freitag  08:00 - 12:00 Uhr

Postanschrift der Verbandsgemeindeverwaltung

Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg oder Postfach 143, 55438 Stromberg

Telefonverzeichnis der Verbandsgemeindeverwaltung Stromberg

Telefon: 06724/9333-0; Fax: 06724/9333-40
eMail: verwaltung@stromberg.de

WICHTIGER HINWEIS!

Den Veranstaltungskalender finden Sie unter Touristinfo/Touristinfo aktuell



Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren,

das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren wird im europarechtlichen Rahmen umgestellt. Damit werden die bisher erteilten Einzugsermächtigungen nach einer Übergangsphase ungültig. Gleichbedeutend damit ist es notwendig, eine neue, den rechtlichen Vorgaben entsprechende Ermächtigung, ein SEPA-Lastschriftmandat, zu erteilen.
Als Anlage erhalten Sie einen Vordruck mit der Bitte, diesen auszufüllen und an uns zurückzugeben. Auch wenn Sie bisher schon eine Ermächtigung erteilt hatten, ist es notwendig, das beigefügte Formular auszufüllen. Andernfalls dürfen wir nach Ende der Übergangsphase (vermutlich ab 2013) keine Abbuchungen mehr von Ihrem Konto vornehmen, d. h. Sie müßten die Zahlungen zum jeweiligen Fälligkeitstermin selbst veranlassen.
Weitere Informationen können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse Auskünfte erhalten.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Verbandsgemeindekasse Stromberg

Vordruck zur Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats.



Das statistische Landesamt Rheinland-Pfalz informiert
über den Zensus 2011, eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung.

Im Jahr 2011 steht eine neue Volks- Gebäude- und Wohnungszählung an. Zum Stichtag 9. Mai 2011 findet in Deutschland, wie in der gesamten EU, der sogenannte Zensus 2011 statt. Bereits Mitte November 2010 wird es eine erste Befragung von Haus- und Wohnungseigentümern geben.

Anders als bei früheren Volkszählungen ist es nicht nötig, alle Haushalte zu befragen. Die meisten Informationen werden aus Verwaltungsdaten gewonnen, beispielsweise aus den Melderegistern der Kommunen und den Registern der Bundesagentur für Arbeit. Doch ganz ohne Befragung geht es nicht. Eine ergänzende Stichprobenerhebung soll bspw. Informationen liefern, die nicht in Registern stehen. Um Daten über den Gebäudebestand und die Ausstattung von Wohnungen gewinnen zu können, ist außerdem die Befragung aller Eigentümer erforderlich.

Um verlässliche Ergebnisse zu erhalten, brauchen wir die Unterstützung der Bevölkerung.


Zensus 2011

Vorbefragung

Datenschutz

Zensus Info

Aktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

der Verbandsgemeinde Stromberg vom 19.06. 2008

Lärmaktionsplan

Unser Wetter in Stromberg

Kachelmann-Wetter
von wetterstationen.meteomedia.de

Fördermittel für die Region Hunsrück

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Europäische Union hat für die Jahre 2007 - 2013 ein Förderprogramm ausgeschrieben, mit dem die Akteure des ländlichen Raumes Perspektiven entwickeln sollen, wie ihre Region langfristig und nachhaltig für alle Generationen attraktiv gestaltet werden kann. Das Programm heißt LEADER und ermöglicht eine Zuschussfinanzierung von Einzelprojekten.
Unter dem Leitbild ?Hunsrück ? Von der Mitte zum Zentrum in Rheinland-Pfalz? sind die geplanten Maßnahmenbereiche ?Landschaft, Kultur & Historie?, ?Tourismus?, ?Dorfentwicklung? und ?Energie? zusammengefasst.
(Da unsere Verbandsgemeinde/Gemeinde in der Gebietskulisse für die Förderperiode 2007 ? 2013 aufgenommen wurde, können qualifizierte Vorhaben aus den genanten Themenbereichen bezuschusst werden.)
Projektvorschläge können von Einzelpersonen und relevanten Gruppierungen vorgeschlagen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Projektideen.
Ansprechpartner in unserer Verwaltung ist Herr Hippert, Tel. 06724/93 33 17, E-Mail: HippertR@Stromberg.de, Verwaltungsgebäude I, Zimmer 24.

Die neuesten Infos aus der Verwaltung, den Gemeinden, von Religionsgemeinschaften sowie aus Vereinen und Verbänden finden Sie immer im aktuellen Amtsblatt.

Abfallbeseitigung

ist in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach -Abfallwirtschaftsbetrieb-

Hier finden Sie alles über die Termine

Wertstoffhof Waldlaubersheim
Gewerbegebiet, Im Feldborn 11
Telefon 06707/914573

Öffnungszeiten:
Mittwoch und Freitag 12:00 - 17:00 Uhr
Samstag 08.30 Uhr - 13.30 Uhr

von November bis einschl. Februar gelten folgende Zeiten:

Mittwoch und Freitag 12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Samstag 08:30 Uhr - 13:30 Uhr

Die aktuelle Ausgabe der Tageszeitung können Sie nachstehend abrufen

Verweigerung der Zugangseröffnung der Verbandsgemeindeverwaltung Stromberg
für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten

Der elektronische Zugang zur Verwaltung der Verbandsgemeinde Stromberg ? insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente ? für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit der Verbandsgemeindeverwaltung Stromberg im Sinne des § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der z.Zt. gültigen Fassung wird hiermit ausdrücklich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eröffnet.

Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per eMail-Adresse, für eMail-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.

Alle anderen bekannten Mailadressen sowie personenbezogene Mailadressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung Stromberg stellen keine offiziellen Maileingang dar und bewirken keine rechtsverbindlichen Zugang.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3a Abs. 1 VwVfG kann aufgrund des damit verbundenen hohen Aufwandes nicht erfolgen.
Seitenanfang 

Verbandsgemeinde Stromberg
Tel: 06724-9333-0, Email: verwaltung@stromberg.de