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Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Stromberg
- Fortschreibung Windkraft -

Bekanntmachung zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Stromberg -
Sachliche Teilfortschreibung Windkraft

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates wurde das Verfahren in Gang gesetzt, den bestehenden Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 in Bezug auf die Darstellung von Flächen für die Windenergie fortzuschreiben.
Die Fortschreibung umfasst das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Stromberg. Es werden Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt. Mit dieser Ausweisung von Konzentrationszonen ist für den übrigen Bereich der Verbandsgemeinde gleichzeitig ein Ausschluss von Windenergieanlagen verbunden.

In Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Verbandsgemeinderates wurden die Belange und Details zur Flächennutzungsplanfortschreibung ?Windkraft?, die abwägungserheblich sind, vorgestellt und von den Gremien intensiv beraten.

Hierzu wurde eine Teilstudie der Kreisverwaltung zu Abstandsflächen und landespflegerischen Gesichtspunkten sowie ein landespflegerisches Gutachten und die Auswertung durch ein Fachbüro herangezogen und anschließend von einem Planungsbüro bearbeitet. Als bisher letztes Element wurde Mitte des Jahres 2006 der rechtlich zwingend erforderliche Umweltberichtes in Auftrag gegeben, der zu Beginn diesen Jahres in den Gremien vorgestellt und intensiv beraten wurde.

Der Verbandsgemeinderat hat am 08.02.2007 nun 3 Konzentrationszonen beschlossen, die gegenüber der ersten Veröffentlichung erheblich reduziert sind:
Fläche 1 - Kandrich:
Diese Fläche wird über die Ausweisung im ?alten? Flächennutzungsplan hinaus vergrößert. Zur Minimierung der Eingriffe wird allerdings die bisher im Verfahren vorgesehene Fläche reduziert. Außerdem wird die Anzahl der Anlagen insgesamt auf maximal 5 für die dargestellte Fläche beschränkt. Die ausgewiesene Flächengröße beträgt insgesamt 71,1 ha.

Fläche 2 - Seibersbach, Nord:
Diese Fläche wird als zweite potenzielle Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgewiesen. Zur Minimierung der Eingriffe wird auch hier die bisher im Verfahren vorgesehene Fläche erheblich reduziert. Die Anzahl der Anlagen wird ebenfalls auf insgesamt maximal 5 für die dargestellte Fläche (47,4 ha) beschränkt.

Fläche 3- Dörrebach/Seibersbach, Süd:
Diese Fläche wird als dritte potenzielle Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgewiesen. Eine Minimierung der Fläche erfolgt ebenso wie die Begrenzung der Anzahl der Anlagen auf insgesamt maximal 5 für die dargestellte Fläche; die Fläche beträgt 53,8 ha.

Auf eine Höhenbeschränkung wird bei allen Anlagen verzichtet.

In seiner Sitzung am 01.03.2007 hatte der Verbandsgemeinderat den Flächennutzungsplan gebilligt und beschlossen diesen öffentlich auszulegen. Dies geschah vom 12.3.2007 bis 12.4.2007.
Die ausgelegten und heute noch aktuellen Unterlagen können mit den unten stehenden Links aufgerufen werden.

Der Verbandsgemeinderat hatte dann am 10.05.2007 beschlossen, die sachliche Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung "Windkraft" in Kraft zu setzen.

Nachdem die Verbandsgemeindeverwaltung am 23.05.2007 bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach den Antrag auf Genehmigung der Fortschreibung gestellt und die Kreisverwaltung mit Datum vom 06.08.2007 diesen Antrag abgelehnt hatte, hat die Verbandsgemeinde am 07.09.2007 Widerspruch gegen die Versagung der Genehmigung eingelegt.

In mehreren Sitzungen haben sich Haupt- und Finanzausschuss und Verbandsgemeinderat seitdem mit der Angelegenheit befasst. Unter anderem wurde dabei das Ingenieurbüro Schmal & Ratzbor, Lehrte-Aligse, mit einer strukturierenden Aufarbeitung der Unterlagen beauftragt.

Die Ausarbeitung des Büros Schmal & Ratzbor ist nunmehr ebenfalls auf dieser Seite verlinkt.

Nachdem diese Ausarbeitung vorgelegt wurde, hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 21.02.2008 die folgenden Beschlüsse gefasst:

- Der Feststellungsbeschluss vom 10.05.07 wird aufgehoben.

- Gleichzeitig wird der Festsetzungsbeschluss neu gefasst.
Nach rechtlicher Überprüfung wird die Auffassung vertreten, dass eine ordnungsgemäße Abwägung durch den Verbandsgemeinderat stattgefunden hat, so dass an der bisherigen Abwägung inhaltlich festgehalten wird.

- Ergänzt wird jedoch die Begründung zum Flächennutzungsplan um die Ausarbeitung des Büros Schmal & Ratzbor. Die Unterlagen werden insoweit ergänzt.

Mit dem neu gefassten Beschluss wurde zwischenzeitlich die Genehmigung der Flächennutzungsplanfortschreibung erneut bei der Kreisverwaltung beantragt.

Die Kreisverwaltung hat die Genehmigung zur Fortschreibung versagt. Im Widerspruchsverfahren hat die SGD-Nord am 17.06.2009 die Genehmigung zum Flächennutzungsplan erteilt.
Öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 28.08.2009; Rechtskraft am 29.08.2009

Strukturierende Aufarbeitung des Büros Schmal & Ratzbor, Stand 28.01.2008

Umweltbericht F-Plan, Stand:16.02.07

Anlagen zum Umweltbericht:


Kandrich-1
Kandrich-2
Seibersbach-1
Seibersbach-2
Dörrebach-1
Dörrebach-2

Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07

Entwurf Flächennutzungsplan mit Darstellung von Konzentrationszonen, Stand: 01.03.07

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Verbandsgemeinde Stromberg
Tel: 06724-9333-0, Email: verwaltung@stromberg.de